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Tischlerei · Schreinerei

Gefährdungsbeurteilung für Tischlerei und Schreinerei: alle Maschinen im Überblick

Welche Gefährdungen in die Gefährdungsbeurteilung einer Tischlerei oder Schreinerei gehören: Formatkreissäge, Hobel, Tischfräse, Absaugung, Holzstaub und Lärm – mit Maßnahmen nach DGUV Regel 109-606.

GBUklar Redaktion · Stand 14.10.2026 · 10 Min. Lesezeit · 6 amtliche Quellen

In einer Schreinerei oder Tischlerei passieren die schweren Unfälle fast immer an denselben Stellen: an der Formatkreissäge, am Abrichthobel und an der Tischfräse. Dazu kommen zwei Gefährdungen, die man nicht sieht – Holzstaub und Lärm. Eine Gefährdungsbeurteilung für einen Holzbetrieb muss deshalb Maschine für Maschine vorgehen. Dieser Ratgeber zeigt, was pro Maschine hineingehört, mit Fundstelle in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“, dem Branchenregelwerk der Berufsgenossenschaften.

So ist die Gefährdungsbeurteilung einer Tischlerei aufgebaut

Bewährt hat sich eine Gliederung in drei Teile:

  • Gesamter Betrieb: Holzstaub, Lärm, Brand- und Explosionsschutz, Verkehrswege, Erste Hilfe, Elektrik, Heben und Tragen, Gefahrstoffe, psychische Belastung, Organisation (Unterweisung, Prüfungen, Vorsorge).
  • Jede stationäre Maschine einzeln: Säge, Hobel, Fräse, Schleifmaschine, Absaugung – mit den vorhandenen und fehlenden Schutzeinrichtungen.
  • Besondere Tätigkeiten: Lackieren und Spritzen, Montage beim Kunden, Arbeiten auf Leitern, Alleinarbeit, Auszubildende an Maschinen.

Gleiche Maschinen dürfen zusammengefasst werden (§ 5 Abs. 2 ArbSchG). Zwei identische Kappsägen brauchen also nur eine Zeile – aber die Formatkreissäge aus den 90ern ohne NOT-AUS ist nicht dasselbe wie die neue.

Gefährdungen und Maßnahmen an den Maschinen

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte aus Kapitel 3.1 und 3.2 der DGUV Regel 109-606 zusammen. Die Abschnittsnummer steht jeweils dabei, damit Sie im Original nachlesen können.

Formatkreissäge und Tischkreissäge (109-606, Abschn. 3.1.1)

GefährdungMaßnahmenPrüfen Sie vor Ort
Berühren des laufenden SägeblattsObere Schutzhaube auf Werkstückhöhe; Schiebestock und Schiebeholz griffbereit; Parallelanschlag mit niedriger Führungsfläche für schmale TeileHängt die Haube oben? Liegt der Schiebestock an der Maschine?
Rückschlag des WerkstücksSpaltkeil immer verwenden, Abstand zum Blatt höchstens 8 mm; nur scharfe, rissfreie Blätter, keine HSS-BlätterSpaltkeilabstand nach jedem Blattwechsel
Holzstaub und LärmAbsaugung an Haube und Untergehäuse, bei jedem Schnitt eingeschaltet; GehörschutzAbsperrschieber offen?

Abrichthobelmaschine (Abschn. 3.1.9)

GefährdungMaßnahmenPrüfen Sie vor Ort
Berühren der Messerwelle, besonders bei kurzen TeilenBrückenschutz statt Klappenverdeckung; Schiebeholz oder Zuführlade für kurze Werkstücke; Hilfsanschlag für schmale TeileWird der Brückenschutz auf Breite und Dicke eingestellt?
HolzstaubAbsaugstutzen an der Messerwelle angeschlossenSchlauch dicht und nicht eingedrückt?

Dickenhobelmaschine (Abschn. 3.1.10)

GefährdungMaßnahmenPrüfen Sie vor Ort
Rückschlag und EinzugRückschlaggreifer scharf und leichtgängig; bei starren Einzugswalzen höchstens zwei Werkstücke gleichzeitig und außen zuführen; Tischhöhe nur ohne Werkstück verstellenGreiferlamellen frei beweglich?

Tischfräsmaschine (Abschn. 3.1.7 und 3.1.8)

An der Tischfräse geraten Hände beim Handvorschub, beim Einsetzfräsen und beim Bogenfräsen ins Werkzeug. Die Regel verlangt deshalb, möglichst mit Vorschubapparat zu arbeiten – auch beim Probe- und Bogenfräsen.

GefährdungMaßnahmenPrüfen Sie vor Ort
Berühren des FräswerkzeugsVorschubapparat; Werkzeugverdeckung vor dem Anschlag; Druck- und Schutzvorrichtung passend zum WerkstückIst der Vorschubapparat montiert oder steht er in der Ecke?
Rückschlag und WerkzeugbruchBeim Einsetzfräsen Rückschlagsicherung und Spannlade; Drehzahl im angegebenen Bereich; Werkzeuge mit Kennzeichnung für Handvorschub (MAN)Kennzeichnung auf den Werkzeugen

Tischbandsäge (Abschn. 3.1.6) und Kappsäge (Abschn. 3.1.4)

MaschineGefährdungMaßnahmen
BandsägeBerühren des Sägebands, BandrissVerdeckung auf Werkstückhöhe; Tischeinlage bündig und eng; Schiebeholz für kurze Teile; Türen der Rollengehäuse geschlossen
Kapp- und GehrungssägeFinger in der Schnittebene, kleine AbschnitteVerdeckung schließt in Ausgangsstellung vollständig, Nachlauf höchstens 10 s; Werkstück mit Niederhalter oder Zwinge fixieren; Absaugung auch auf der Baustelle

Breitbandschleifmaschine (Abschn. 3.2.1)

Hier ist weniger die Verletzung das Problem als Brand und Explosion: Funken durch Metall im Werkstück entzünden den Schleifstaub. Die Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben und das Risiko nach der DGUV-Kurzinformation FB HM-101 beurteilen. Werkstücke vor dem Schleifen auf Nägel und Klammern prüfen.

Absauganlage und Silo (Abschn. 2.2.3, 3.4.1, 3.4.2)

  • Täglich Sichtprüfung, monatlich Funktionskontrolle, jährlich Prüfung mit Messung der Luftgeschwindigkeit – dokumentiert (TRGS 553, Abschn. 4.3 und 4.6).
  • Für Filter- und Siloanlagen ein Explosionsschutzdokument erstellen; Entstauber über 50 l und 1,2 kW nur in zündquellenfreier Bauart.
  • Beim Filterwechsel und Leeren der Säcke Atemschutz (mindestens FFP2) tragen.
  • Störungen am Silo nur von außen beheben – beim Lösen von Brücken im Silo kommt es zu tödlichen Unfällen durch Verschütten.
Zwei Zeilen einer Gefährdungsbeurteilung für eine Formatkreissäge: Berühren des Sägeblatts und Werkstückrückschlag, Risiko hoch, Maßnahmen mit Status vorhanden oder fehlt
So sehen die Zeilen zur Formatkreissäge in einer fertigen Gefährdungsbeurteilung aus. ✓ = laut Foto vorhanden, ✗ = fehlt und muss umgesetzt werden. Jede Maßnahme mit Fundstelle in der DGUV Regel 109-606.Quelle: GBUklar, Musterdokument (fiktive Schreinerei Huber GmbH)

Gefährdungen im ganzen Betrieb

Holzstaub

Staub von Eiche und Buche (Hartholz) kann Krebs der inneren Nase und der Nasennebenhöhlen verursachen. Der Arbeitsplatzgrenzwert für einatembaren Hartholzstaub und Mischungen mit Hartholz liegt bei 2 mg/m³ im Schichtmittel (TRGS 553 Abschn. 2 Abs. 3, TRGS 900). Maßnahmen: alle Maschinen absaugen, Entstauber mindestens Staubklasse M, Reinigung durch Aufsaugen statt Abblasen oder Fegen. Wird der Grenzwert nicht eingehalten, ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu veranlassen, sonst ist sie anzubieten (TRGS 553 Abschn. 6, ArbMedVV Anhang Teil 1).

Lärm

An Hobel-, Fräs- und Sägemaschinen werden die Auslösewerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelmäßig erreicht:

Tages-LärmexpositionspegelPflicht
ab 80 dB(A) oder 135 dB(C) SpitzeGehörschutz bereitstellen, unterweisen, Vorsorge anbieten
ab 85 dB(A) oder 137 dB(C) SpitzeLärmbereich kennzeichnen, Gehörschutz tragen lassen, Pflichtvorsorge; wird der Wert überschritten, zusätzlich ein Programm zur Lärmminderung (§ 7 Abs. 5)

Brand, Erste Hilfe, Elektrik

  • Schreinereien haben eine erhöhte Brandgefährdung: Feuerlöscher nach ASR A2.2 bemessen, zusätzliche Löscher an Maschinen mit Zündgefahr.
  • Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1 § 26), kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 bis 20 Beschäftigte (ASR A4.3).
  • Ortsveränderliche Elektrogeräte und Verlängerungen in Werkstätten mindestens jährlich prüfen lassen (DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen Tabelle 1B).

Lacke, Beizen, Kleber

Wer Oberflächen behandelt, braucht ein Gefahrstoffverzeichnis und für jeden Stoff eine Betriebsanweisung nach GefStoffV. Zuerst Ersatz prüfen: Wasserlack statt NC-Lack, lösemittelfreie Kleber. PUR-Kleber nur mit Absaugung und Atemschutz (Filter ABE1, beim Spritzen ABE1P2).

Auszubildende

Jugendliche dürfen an gefährlichen Maschinen nur arbeiten, wenn es für die Ausbildung nötig ist und eine fachkundige Person aufsieht (§ 22 JArbSchG). Unterweisung vor dem ersten Einsatz und mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Die BGHM bietet den überbetrieblichen Maschinenlehrgang (TSM) an.

Betriebsanweisungen und Unterweisung

Aus der Gefährdungsbeurteilung folgen zwei Dokumente, die jede Schreinerei braucht: eine Betriebsanweisung pro Maschine, ausgehängt in Maschinennähe, und der unterschriebene Nachweis der Unterweisung.

Betriebsanweisung für eine Formatkreissäge mit den Abschnitten Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen, Erste Hilfe und Instandhaltung
Betriebsanweisung für die Formatkreissäge mit den üblichen fünf Abschnitten: Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Erste Hilfe, Instandhaltung.Quelle: GBUklar, Musterdokument
Nachweis der Unterweisung nach § 12 ArbSchG mit Sicherheitshinweisen für Formatkreissäge und Tischbandsäge
Unterweisungsnachweis nach § 12 ArbSchG: Inhalte pro Maschine, typische Unfälle und am Ende die Unterschriften der Teilnehmer.Quelle: GBUklar, Musterdokument

Checkliste vor der Freigabe

  • Jede stationäre Maschine ist aufgeführt, auch die selten benutzte.
  • Holzstaub, Lärm, Brandschutz, Erste Hilfe und psychische Belastung sind beurteilt.
  • Jede Maßnahme hat einen Verantwortlichen, eine Frist und einen Prüftermin.
  • Für jede Maschine hängt eine Betriebsanweisung, für jeden Gefahrstoff liegt eine vor.
  • Die Unterweisung ist unterschrieben und nicht älter als ein Jahr (Azubis: ein halbes Jahr).
  • Prüffristen für Elektrik, Absaugung und Maschinen sind eingetragen.

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Häufige Fragen

Welche Maschinen müssen in die Gefährdungsbeurteilung einer Schreinerei?

Alle stationären Maschinen und die Absaugung, typischerweise Formatkreissäge, Kappsäge, Abricht- und Dickenhobel, Tischfräse, Bandsäge, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschine und CNC. Gleichartige Maschinen dürfen zusammengefasst werden (§ 5 Abs. 2 ArbSchG).

Gibt es eine Vorlage der Berufsgenossenschaft für Schreinereien?

Die BGHM bietet einen Branchen-Check für Schreinereien und Tischlereien an, und die DGUV Regel 109-606 beschreibt alle Maschinen. Beides müssen Sie auf Ihre Werkstatt übertragen – eine Vorlage ersetzt nicht den Blick auf die eigenen Maschinen.

Ist Holzstaub in der Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja. Hartholzstaub (Eiche, Buche) ist als krebserzeugend eingestuft, der Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 2 mg/m³ (TRGS 553). Absaugung, Reinigung und Vorsorge gehören in jede Gefährdungsbeurteilung eines Holzbetriebs.

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Quellen

Alle Angaben geprüft am 14.10.2026 an den Originaldokumenten.

  1. DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ – DGUV, April 2019, geändert Mai 2022
  2. TRGS 553 „Holzstaub“ – BAuA / AGS, Juli 2022, geändert Februar 2025
  3. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. DGUV Kurzinformation FB HM-101 Breitbandschleifmaschinen – DGUV Sachgebiet Holzbearbeitung, 08/2018
  5. Jugendarbeitsschutzgesetz §§ 22, 29 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. Arbeitsschutzgesetz § 5 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft.

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