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Risikobewertung

Risikomatrix nach Nohl: Gefährdungen richtig bewerten (mit Beispiel)

Wie die Risikomatrix nach Nohl funktioniert: Achsen, drei Risikostufen und Handlungsbedarf nach IFA/DGUV, Beispiel aus der Tischlerei und Unterschied zur S × W-Matrix.

GBUklar Redaktion · Stand 14.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · 4 amtliche Quellen

Die Risikomatrix nach Nohl ist die bekannteste Methode, um in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie dringend eine Gefährdung ist. Sie kombiniert zwei Fragen: Wie wahrscheinlich wird die Gefährdung wirksam – und wie schwer wäre der Schaden? Das Ergebnis ist eine von drei Risikostufen mit klarem Handlungsbedarf.

Aufbau der Risikomatrix nach Nohl

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) veröffentlicht die Matrix als einseitige Arbeitshilfe. Sie hat zwei Achsen mit je vier Stufen:

  • Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung: sehr gering, gering, mittel, hoch.
  • Mögliche Schadensschwere: leichte, mittelschwere, schwere Verletzungen oder Erkrankungen, möglicher Tod/Katastrophe.
Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens →sehr geringgeringmittelhochLeichte Verletzungen oder Erkrankungen✓ 1✓ 2▲ 3▲ 4Mittelschwere Verletzungen oder Erkrankungen✓ 2▲ 3▲ 4✗ 5Schwere Verletzungen oder Erkrankungen▲ 3▲ 4✗ 5✗ 6Möglicher Tod, Katastrophe▲ 4✗ 5✗ 6✗ 7
Risikomatrix nach Nohl. Grün (1–2): Maßnahmen nicht erforderlich. Gelb (3–4): Maßnahmen angezeigt. Rot (5–7): Maßnahmen unverzüglich durchführen.Quelle: IFA/DGUV, „Risikomatrix nach Nohl“ (09/2020); Nummerierung 1–7 nach Unfallkasse NRW (Stand 04/2022); eigene Darstellung

Manche Unfallversicherungsträger nummerieren die Felder zusätzlich von 1 bis 7, etwa die Unfallkasse NRW: 1–2 keine Risikoreduzierung nötig, 3–4 notwendig, 5–7 dringend notwendig. Die Zuordnung ist dieselbe wie bei den Symbolen des IFA.

Was die drei Stufen bedeuten

StufeHandlungsbedarf laut IFAIn der Praxis
✓ grün (1–2)Maßnahmen zur Verringerung des Risikos sind nicht erforderlich.Bestehende Maßnahmen beibehalten, bei der nächsten Überprüfung erneut ansehen.
▲ gelb (3–4)Maßnahmen zur Verringerung des Risikos sind angezeigt.Maßnahmen mit Frist festlegen, Verantwortlichen benennen.
✗ rot (5–7)Maßnahmen zur Verringerung des Risikos sind unverzüglich durchzuführen.Sofort handeln; Arbeit ggf. bis zur Abhilfe einstellen.

Risikomatrix anwenden in 4 Schritten

  1. Gefährdung konkret benennen: nicht „Kreissäge“, sondern „Berühren des laufenden Sägeblatts beim Schneiden schmaler Teile“.
  2. Schwere einschätzen: Was ist der realistisch schlimmste Ausgang? Beim Sägeblatt: Verlust von Fingern – schwer.
  3. Wahrscheinlichkeit einschätzen – mit den vorhandenen Maßnahmen: Schutzhaube vorhanden, aber Schiebestock fehlt? Dann eher mittel als gering.
  4. Feld ablesen, Maßnahmen ableiten und nach den Maßnahmen neu bewerten. Ziel ist, laut IFA, „das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren“.

Beispiel: drei Gefährdungen in einer Tischlerei

GefährdungSchwereWahrscheinlichkeitErgebnis
Formatkreissäge: Berühren des Sägeblatts, Schiebestock fehltschwermittel✗ 5 – sofort: Schiebestock an die Maschine, Unterweisung
Holzstaub beim Schleifen, Absaugung vorhanden und geprüftschwer (Hartholz krebserzeugend)gering▲ 4 – Maßnahmen angezeigt: Reinigung, Vorsorge anbieten
Stolpern über Abschnitte am Bodenmittelschwergering▲ 3 – Sammelbehälter, Wege freihalten

Wichtig: Die Einstufung ist eine begründete Einschätzung, keine Messung. Schreiben Sie in die Gefährdungsbeurteilung deshalb in einem Satz, warum Sie so bewertet haben. Dann ist die Bewertung für die Berufsgenossenschaft nachvollziehbar.

Nohl oder S × W? Der Unterschied zur Rechen-Matrix

Viele Vorlagen arbeiten statt mit Nohl mit einer Rechen-Matrix: Schwere (1–4) mal Wahrscheinlichkeit (1–4) ergibt einen Wert von 1 bis 16. Auch GBUklar nutzt diese Variante, weil sich Prioritäten damit sortieren lassen.

Wahrscheinlichkeit W →1 unwahrscheinlich2 möglich3 wahrscheinlich4 sehr wahrscheinlich1 leicht12342 mittelschwer24683 schwer / bleibend369124 tödlich481216Schwere S →Beispiel: Berühren des laufenden Sägeblatts, Schiebestock fehlt → S4 × W3 = 12 → hoch
Risikomatrix: Schwere des möglichen Schadens (S) mal Wahrscheinlichkeit (W). 1–3 gering, 4–8 mittel, ab 9 hoch – hoch heißt: Maßnahme sofort.Quelle: Eigene Darstellung der in vielen Branchenhilfen üblichen 4×4-Matrix; das ArbSchG schreibt keine bestimmte Methode vor (BAuA, Handbuch Gefährdungsbeurteilung)

In den meisten Feldern kommen beide Methoden zum gleichen Ergebnis. Unterschiede gibt es an zwei Stellen: Leichte Verletzung bei mittlerer Wahrscheinlichkeit ist bei Nohl gelb, in der Rechen-Matrix gering (1 × 3 = 3). Mittelschwere Verletzung bei hoher Wahrscheinlichkeit ist bei Nohl rot, in der Rechen-Matrix mittel (2 × 4 = 8). Keine der beiden Methoden ist vorgeschrieben – entscheidend ist, dass Sie eine Methode einheitlich anwenden und begründen.

Grenzen der Methode

  • Subjektiv: Zwei Personen bewerten dieselbe Gefährdung unterschiedlich. Abhilfe: gemeinsam mit Beschäftigten und Fachkraft für Arbeitssicherheit bewerten.
  • Keine Rechtsgrundlage für „nichts tun“: Grün heißt nicht, dass vorgeschriebene Maßnahmen wegfallen. Was eine Verordnung oder Regel verlangt (z. B. Spaltkeil, Gehörschutz ab 85 dB(A)), gilt unabhängig von der Matrix.
  • Nicht für alles geeignet: Für Gefahrstoffe, Lärm oder psychische Belastungen gibt es eigene Bewertungsverfahren, etwa Grenzwerte und Auslösewerte.

Häufige Fragen

Was ist die Risikomatrix nach Nohl?

Eine 4 × 4-Matrix aus Wahrscheinlichkeit und Schadensschwere, mit der Gefährdungen in drei Risikostufen eingeordnet werden: keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen angezeigt, Maßnahmen unverzüglich durchführen.

Ist die Risikomatrix nach Nohl Pflicht?

Nein. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Bewertungsmethode vor. Die Nohl-Matrix ist eine verbreitete Arbeitshilfe, die unter anderem das IFA der DGUV veröffentlicht.

Was bedeuten die Zahlen 1 bis 7?

Sie nummerieren die Felder der Matrix: 1–2 grün, 3–4 gelb, 5–7 rot. Die Zahl ergibt sich aus Stufe der Wahrscheinlichkeit plus Stufe der Schwere minus 1.

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Quellen

Alle Angaben geprüft am 14.10.2026 an den Originaldokumenten.

  1. Risikomatrix nach Nohl – Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), 09/2020
  2. Leitfaden Gefährdungsbeurteilung Kindertagespflege (Risikomatrix 1–7) – Unfallkasse NRW, 11.04.2022
  3. Handbuch Gefährdungsbeurteilung – Prozessschritte – BAuA
  4. § 5 Arbeitsschutzgesetz – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft.

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