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Grundlagen

STOP-Prinzip im Arbeitsschutz: Rangfolge der Maßnahmen mit Beispielen

Was das STOP-Prinzip bedeutet – Substitution, technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen –, wo es im Gesetz steht (§ 4 ArbSchG, § 7 GefStoffV) und Beispiele aus der Werkstatt.

GBUklar Redaktion · Stand 14.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · 4 amtliche Quellen

Das STOP-Prinzip legt fest, in welcher Reihenfolge Schutzmaßnahmen gewählt werden: Substitution, Technische, Organisatorische und zuletzt Persönliche Maßnahmen. Die Idee dahinter: Je näher eine Maßnahme an der Gefahrenquelle ansetzt, desto weniger hängt sie davon ab, dass jemand sich jeden Tag richtig verhält.

S
Substitution
Gefahr beseitigen oder ersetzen: wasserbasierter Lack statt lösemittelhaltig, staubarmes Verfahren
T
Technisch
Schutzhaube, Spaltkeil, Absaugung, NOT-AUS, Zweihandschaltung
O
Organisatorisch
Unterweisung, Betriebsanweisung, Freigabe nur für unterwiesene Personen, Reinigungsplan
P
Persönlich
Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutz FFP2 – erst wenn S, T und O nicht reichen
Rangfolge der Maßnahmen: zuerst an der Quelle ansetzen, persönliche Schutzausrüstung zuletzt.Quelle: § 4 Nr. 1, 2 und 5 ArbSchG; Beispiele aus DGUV Regel 109-606

Wo steht das STOP-Prinzip im Gesetz?

Das Wort „STOP“ steht in keinem Gesetz – es ist eine Merkhilfe aus der Praxis. Die Rangfolge selbst ist aber verbindlich. Sie ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen in § 4 ArbSchG:

Gesetzestext § 4 Arbeitsschutzgesetz Allgemeine Grundsätze
§ 4 ArbSchG: Gefährdungen möglichst vermeiden (Nr. 1), Gefahren an der Quelle bekämpfen (Nr. 2), individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig (Nr. 5).Quelle: gesetze-im-internet.de, Bundesamt für Justiz

Für Gefahrstoffe ist die Reihenfolge noch genauer geregelt: § 7 GefStoffV verlangt „vorrangig eine Substitution“ (Abs. 3), danach technische und organisatorische Maßnahmen und erst dann persönliche Schutzausrüstung (Abs. 4). Belastende PSA wie Atemschutz „darf keine Dauermaßnahme sein“ (Abs. 5). Die Berufsgenossenschaften sprechen auch vom T-O-P-Prinzip – gemeint ist dasselbe, nur ohne den Schritt der Substitution.

S – Substitution: die Gefahr ersetzen

Die beste Maßnahme ist die, nach der die Gefahr gar nicht mehr besteht. Ein gefährlicher Stoff oder ein gefährliches Verfahren wird durch ein weniger gefährliches ersetzt.

  • Wasserlack statt lösemittelhaltigem NC-Lack, wasserlösliche Beizen.
  • Formaldehydarme Leime, Kontaktkleber mit aromatenfreien Lösemitteln.
  • Staubarme Verfahren, z. B. Schleifmaschinen mit integrierter Absaugung statt Handschliff.

T – Technische Maßnahmen: die Gefahr abschirmen

Lässt sich die Gefahr nicht beseitigen, wird sie technisch vom Menschen getrennt. Technische Maßnahmen wirken für alle gleichzeitig und unabhängig von der Tagesform.

  • Schutzhaube, Spaltkeil, Brückenschutz, Vorschubapparat an Holzbearbeitungsmaschinen.
  • Absaugung an jeder Maschine, Entstauber mindestens Staubklasse M.
  • NOT-AUS, Zweihandschaltung, Verriegelungen, Geländer an Lagerbühnen.

O – Organisatorische Maßnahmen: die Arbeit regeln

Regeln, Abläufe und Wissen. Sie wirken nur, wenn sie bekannt sind und eingehalten werden – deshalb nach den technischen.

  • Betriebsanweisungen an jeder Maschine, Unterweisung mindestens jährlich.
  • Nur unterwiesene und beauftragte Personen an gefährliche Maschinen.
  • Reinigung durch Aufsaugen statt Abblasen, Gefahrbereiche markieren, Alleinarbeit regeln.

P – Persönliche Schutzausrüstung: der letzte Schutz

Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutz, Sicherheitsschuhe. PSA schützt nur die Person, die sie trägt, nur wenn sie richtig sitzt und nur solange sie getragen wird. Deshalb ist sie nach § 4 Nr. 5 ArbSchG „nachrangig“ – sie ergänzt die anderen Maßnahmen, ersetzt sie aber nicht.

STOP-Prinzip in der Gefährdungsbeurteilung: zwei Beispiele

Formatkreissäge: Berühren des Sägeblatts

StufeMaßnahmeQuelle
S– (die Säge lässt sich nicht ersetzen)
TObere Schutzhaube auf Werkstückhöhe, Spaltkeil, Schiebestock griffbereit, NOT-AUSDGUV Regel 109-606, 3.1.1
OUnterweisung mit Übung an der Maschine, Reststücke nur mit Schiebestock entfernen§ 12 ArbSchG
PEng anliegende Kleidung, keine Handschuhe im Gefahrbereich109-606, 2.2.2

Holzstaub beim Schleifen

StufeMaßnahmeQuelle
SStaubarmes Verfahren: Schleifmaschine mit Absauganschluss statt HandschliffTRGS 553
TAbsaugung an jeder Maschine, Entstauber Staubklasse M, Absaugung jährlich prüfenTRGS 553, Abschn. 4
OAufsaugen statt Abblasen oder Fegen, Vorsorge anbieten109-606, 2.2.3
PAtemschutz FFP2 beim Filterwechsel und bei kurzen Arbeiten ohne Absaugung109-606, 2.2.3
Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen, die mit T, O und P gekennzeichnet sind
In der Gefährdungsbeurteilung wird jede Maßnahme mit ihrer Stufe gekennzeichnet (hier T und O). So sieht die Prüferin sofort, ob technische Lösungen vor PSA kommen.Quelle: GBUklar, Musterdokument

Häufige Fehler

  • PSA statt Technik: „Atemschutz tragen“, obwohl die Absaugung fehlt oder nicht funktioniert.
  • Nur organisatorisch: „Vorsicht walten lassen“ ist keine Maßnahme.
  • Substitution nicht geprüft: Bei Gefahrstoffen muss die Prüfung dokumentiert sein (§ 6 und § 7 GefStoffV).
  • Technik vorhanden, aber nicht benutzt: Die Schutzhaube hängt oben – dann hilft die Unterweisung, und die Wirksamkeit muss geprüft werden.

Häufige Fragen

Wofür steht STOP im Arbeitsschutz?

S = Substitution, T = technische Maßnahmen, O = organisatorische Maßnahmen, P = persönliche Schutzausrüstung. Die Reihenfolge ist zugleich die Rangfolge.

Ist das STOP-Prinzip gesetzlich vorgeschrieben?

Der Begriff nicht, die Rangfolge schon: § 4 ArbSchG (Gefahren an der Quelle bekämpfen, individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig) und für Gefahrstoffe § 7 GefStoffV.

Was ist der Unterschied zwischen STOP und TOP?

TOP lässt die Substitution weg und beginnt bei den technischen Maßnahmen. Die DGUV Regel 109-606 spricht vom T-O-P-Prinzip, wenn die Gefahr nicht an der Quelle beseitigt werden kann.

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Quellen

Alle Angaben geprüft am 14.10.2026 an den Originaldokumenten.

  1. § 4 Arbeitsschutzgesetz – Allgemeine Grundsätze – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 7 Gefahrstoffverordnung – Grundpflichten – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 17.12.2025
  3. DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ – DGUV, April 2019, geändert Mai 2022
  4. TRGS 553 „Holzstaub“ – BAuA / AGS, Juli 2022, geändert Februar 2025

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft.

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