Holzstaub in der Schreinerei: Grenzwert, Absaugung und Schutzmaßnahmen nach TRGS 553
Welcher Holzstaub krebserregend ist, was der Grenzwert von 2 mg/m³ bedeutet und welche Absaugung, Reinigung, Atemschutz und Vorsorge eine Schreinerei nach TRGS 553 braucht.
Holzstaub ist in jeder Schreinerei der wichtigste Gefahrstoff. Er ist bei Hartholz krebserzeugend, kann Allergien auslösen und ist brennbar. Die Regeln dazu stehen in der TRGS 553 „Holzstaub“. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Sie als Betrieb tun müssen: Grenzwert, Absaugung, Reinigung, Atemschutz, Vorsorge und Dokumentation – jeweils mit Fundstelle.
Warum ist Holzstaub gefährlich?
- Krebs: Stäube von Harthölzern können Krebs der inneren Nase und der Nasennebenhöhlen verursachen (Adenokarzinom, TRGS 553 Abschn. 3 Abs. 10).
- Atemwege und Haut: Holzstaub kann die Atemwege und die Haut beeinträchtigen und allergische Reaktionen auslösen (DGUV Regel 109-606, Abschn. 2.2.3).
- Brand und Explosion: Holzstaub ist brennbar und kann mit Luftsauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden (TRGS 553 Abschn. 1 Abs. 3). Das betrifft vor allem Absauganlage, Filter und Silo.
Welcher Holzstaub ist krebserregend?
| Holzart | Einstufung | Beispiele |
|---|---|---|
| Hartholz | krebserzeugend, aufgeführt in TRGS 906 | Eiche, Buche, Ahorn, Birke, Esche, Linde, Kastanie und viele weitere Laubhölzer |
| Alle anderen Holzarten | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (TRGS 905) | – |
| Bestimmte Holzarten | sensibilisierend, TRGS 907 | Haut: z. B. Palisander, Mahagoni, Teak; Atemwege: Abachi, Rotzeder |
In deutschen Betrieben sind es im Wesentlichen Eichen- und Buchenstaub (DGUV Regel 109-606). Wichtig: In einer Mischung aus Hart- und Weichholzstaub gilt der Grenzwert für Hartholz für den gesamten Staub (TRGS 553 Abschn. 2 Abs. 3). Sobald Hartholz im Staub ist, zählt also der Hartholz-Grenzwert.
Holzstaub eingeatmet: Symptome
Die TRGS 553 (Abschn. 5 Abs. 5) nennt die Krankheitsbilder, über die Beschäftigte aufgeklärt werden müssen, und woran man sie erkennt:
- Krebs der inneren Nase: einseitiger chronischer Schnupfen, blutiges Nasensekret.
- Asthma: Fließschnupfen oder Husten.
- Allergischer Schnupfen, chronische Bronchitis.
Wer solche Beschwerden hat, sollte sie ärztlich abklären lassen – bei Ihrem Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (siehe unten) oder beim Hausarzt. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.
Grenzwert: 2 mg/m³ nach TRGS 553
| Wert | Was er bedeutet | Fundstelle |
|---|---|---|
| 2 mg/m³ | Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Hartholzstaub, einatembare Fraktion, als Schichtmittelwert (8 Stunden, 5 Tage pro Woche) | TRGS 553 Abschn. 2 Abs. 2–3, TRGS 900 |
| Faktor 8 | Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte: Spitzen dürfen den AGW nur begrenzt nach Höhe, Dauer und Häufigkeit überschreiten | TRGS 553 Abschn. 2 Abs. 4 |
| 10 mg/m³ | Grenzwert für einatembaren Staub, wenn kein Hartholz verarbeitet wird | TRGS 553 Abschn. 6 Abs. 3 |
Messen müssen Sie nicht unbedingt: Sind die Bedingungen der Anhänge 1, 2 und 4 der TRGS 553 erfüllt, gilt der AGW als eingehalten (Abschn. 3 Abs. 3). Bei Maschinen mit dem Prüfzeichen „holzstaubgeprüft“ kann davon ausgegangen werden, dass der AGW eingehalten wird (Abschn. 4.3 Abs. 3).
Absaugung: was Pflicht ist
Stationäre Maschinen
- Grundsätzlich brauchen alle spanabhebenden Bearbeitungsverfahren eine wirksame Absaugung (TRGS 553 Abschn. 4.3 Abs. 2).
- Luftgeschwindigkeit am Anschlussstutzen mindestens 20 m/s, bei hohen Spanmengen, hohem Vorschub oder feuchten Spänen bis 28 m/s (TRGS 553 Anhang 1 mit Fußnote, Anhang 2).
- Nicht holzstaubgeprüfte Maschinen, die den AGW nicht einhalten, nachrüsten oder mit ortsveränderlichem Entstauber betreiben (Abschn. 4.3 Abs. 3).
- Luftrückführung in den Raum nur mit Rückluft/Abluft-Weiche und ausreichender Filterung (Abschn. 4.3 Abs. 7).
Maschinen mit begrenzter Laufzeit
Für einige Maschinen geht die TRGS 553 (Anhang 6) davon aus, dass der AGW in der Regel zwei- bis dreifach überschritten wird – etwa Tischbandsägen, die nicht den Bedingungen von Anhang 2 entsprechen, abgesaugte Drechselbänke, die nicht gekapselt werden können, oder Parkettschleifmaschinen ohne externen Entstauber der Staubklasse M. An der Tischbandsäge ist dann höchstens 1 Stunde pro Schicht zulässig, an den anderen Maschinen der Liste höchstens 30 Minuten.
Handmaschinen und Entstauber
- Handkreissäge, Handhobel, Oberfräse und Flachdübelfräse an einen Entstauber der Staubklasse M anschließen (Abschn. 4.3 Abs. 5).
- Exzenter-, Schwing- und Handbandschleifer: integrierte Absaugung mit Staubbeutel; bei mehr als einer halben Stunde pro Schicht über Entstauber der Staubklasse M (Abschn. 4.3 Abs. 6).
- Handschleifen auf abgesaugten Arbeitstischen, sonst mit abgesaugten Schleifklötzen (Abschn. 4.3 Abs. 4).
- Entstauber mit mehr als 50 Litern Sammelvolumen und mehr als 1,2 kW Leistung müssen zündquellenfrei gebaut sein (DGUV Regel 109-606, Abschn. 2.2.3).
Prüfen der Absaugung
| Wann | Was | Dokumentieren |
|---|---|---|
| vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen | Luftgeschwindigkeit an den Absauganschlüssen messen | ja |
| täglich | Absaug-, Aufsaug- und Abscheideeinrichtungen auf augenscheinliche Mängel ansehen | – |
| monatlich | Funktionskontrolle: Erfassungselemente, Leitungen, Filter, Abreinigung | – |
| jährlich | Funktionsprüfung mit Messung der Luftgeschwindigkeit an den Erfassungselementen | ja |
Reinigung und Lagerung
- Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und Spänen sind nicht zulässig. Aufsaugen mit geprüftem Entstauber oder Industriestaubsauger der Klasse M (TRGS 553 Abschn. 4.4 Abs. 2).
- Reinigungsintervalle in der Gefährdungsbeurteilung konkret festlegen (Abschn. 4.4 Abs. 2).
- Holzstaub nur in geschlossenen Behältern oder fest zugebundenen Säcken lagern, Säcke nicht überfüllen (Abschn. 4.4 Abs. 8).
Atemschutz: welche Maske?
Atemschutz ist die letzte Stufe nach dem STOP-Prinzip. Pflicht ist er, wenn Absaugung und Organisation nicht reichen, um den AGW einzuhalten (TRGS 553 Abschn. 4.5 Abs. 1). Beim Wechseln von Filtern und beim Einfahren in Silos muss immer Atemschutz getragen werden (DGUV Regel 109-606, Abschn. 2.2.3). Geeignet sind laut TRGS 553 Abschn. 4.5 Abs. 2:
- partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder Halbmasken mit P2-Filter,
- Gebläsefiltergeräte TM1P oder mit Helm oder Haube TH2P (mit Warneinrichtung für Gebläseausfall),
- und höhere Klassen. Gegen krebserzeugende Stäube ist grundsätzlich die höchste Klasse auszuwählen.
FFP2- und P2-Masken gelten als belastend und dürfen keine Dauermaßnahme sein; Gebläsegeräte gelten als nicht belastend (Abschn. 4.5 Abs. 3). Auf Wunsch müssen Sie Beschäftigten Atemschutz auch dann geben, wenn der AGW eingehalten ist (Abschn. 4.5 Abs. 4).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
| Situation | Vorsorge |
|---|---|
| Hartholzstaub, AGW von 2 mg/m³ nicht eingehalten | Pflichtvorsorge veranlassen |
| Hartholzstaub, AGW eingehalten, Exposition nicht ausgeschlossen | Angebotsvorsorge anbieten |
| Nur Weichholz, 10 mg/m³ nicht eingehalten / eingehalten | Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge |
| Atemwegs- oder hautsensibilisierende Holzstäube | Angebotsvorsorge |
| Atemschutz der Gruppe 1 nötig | Angebotsvorsorge |
| Atemschutz der Gruppen 2 und 3 nötig | Pflichtvorsorge |
| Nach Ende der Tätigkeit mit Hartholzstaub | Angebotsvorsorge (nachgehend) |
Holzstaub in Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung
- Gefährdungsbeurteilung: vor Aufnahme der Tätigkeit, schriftlich, mit Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung; diese mindestens einmal jährlich (TRGS 553 Abschn. 3 Abs. 2, 5 und 6). Das Ergebnis der Substitutionsprüfung (staubärmere Verfahren) gehört dazu (Abschn. 4.2).
- Betriebsanweisung für die Holzbe- und -verarbeitung nach Anhang 5 der TRGS 553 (Abschn. 5 Abs. 1). Wie eine Betriebsanweisung aufgebaut ist, steht im Ratgeber Betriebsanweisung.
- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, mündlich, in verständlicher Sprache (Abschn. 5 Abs. 2), mit Unterschrift; Nachweis mindestens zwei Jahre aufbewahren (Abschn. 5 Abs. 6). Eine passende Vorlage für den Unterweisungsnachweis gibt es zum Download.
- Expositionsverzeichnis: für Beschäftigte, die Hartholzstaub ausgesetzt sind und bei denen eine Gefährdung besteht (z. B. wenn der AGW überschritten ist) – aufbewahren 40 Jahre nach Ende der Exposition (TRGS 553 Abschn. 3 Abs. 8; in der geltenden Gefahrstoffverordnung § 10a Abs. 1–2 GefStoffV).
Die Unterweisung zu Holzstaub muss laut TRGS 553 Abschn. 5 Abs. 2 diese sieben Punkte abdecken:
- die Staubbelastung bei der jeweiligen Arbeit, ggf. die maximale Arbeitsdauer an Maschinen aus Anhang 6,
- die richtige Benutzung der Absaugung (Luftgeschwindigkeit, Position der Erfassungselemente),
- Reinigung bei Staubablagerungen,
- die persönliche Schutzausrüstung einschließlich Tragezeitbegrenzung,
- die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung und die Vorsorge,
- Hygiene, Verhalten bei Betriebsstörungen, Erste Hilfe,
- die sachgerechte Entsorgung von Holzstaub.
Holzstaub in Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Holzstaub ist keine einzelne Zeile, sondern betrifft jede Maschine: Ist die Absaugung angeschlossen, wird der Absperrschieber geöffnet, gibt es einen Entstauber für die Handmaschinen? Wie das für die einzelnen Maschinen aussieht, zeigt der Ratgeber Gefährdungsbeurteilung Tischlerei.
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Kostenlose Vorschau →Häufige Fragen
Ist Holzstaub krebserregend?+
Staub von Hartholz wie Eiche und Buche ist als krebserzeugend eingestuft (TRGS 906) und kann Krebs der inneren Nase und der Nasennebenhöhlen verursachen. Bei allen anderen Holzarten besteht der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung (TRGS 905).
Wie hoch ist der Grenzwert für Holzstaub?+
2 mg/m³ einatembarer Staub als Schichtmittelwert für Hartholzstaub und für Mischungen mit Hartholz (TRGS 553 Abschn. 2 Abs. 3). Wird kein Hartholz verarbeitet, gilt der Wert für einatembaren Staub von 10 mg/m³.
Welche Maske schützt vor Holzstaub?+
Mindestens FFP2 oder eine Halbmaske mit P2-Filter, besser ein Gebläsefiltergerät (TM1P, TH2P). Gegen krebserzeugende Stäube ist laut TRGS 553 grundsätzlich die höchste Klasse auszuwählen. Atemschutz ersetzt nicht die Absaugung.
Darf ich Holzstaub mit Druckluft abblasen?+
Nein. Abblasen und trockenes Kehren sind nach TRGS 553 Abschn. 4.4 nicht zulässig. Holzstaub wird mit einem Entstauber oder Industriestaubsauger der Staubklasse M aufgesaugt.
Quellen (6)+
Geprüft am 20.10.2026 an den Originaldokumenten.
- TRGS 553 „Holzstaub“ – BAuA / AGS, Juli 2022, geändert Februar 2025
- TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Eintrag Hartholzstaub) – BAuA / AGS, Januar 2006, geändert Juni 2026
- DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung“ – DGUV, November 2021
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“, Abschn. 2.2.3 – DGUV, April 2019, geändert Mai 2022
- Gefahrstoffverordnung § 10a (Expositionsverzeichnis) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Anhang – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
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