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Gefährdungsbeurteilung für Maschinen: Pflicht, Checkliste und Beispiele

Was die Gefährdungsbeurteilung einer Maschine nach BetrSichV enthalten muss, was für alte Maschinen ohne CE gilt – mit Beispielen für Tischkreissäge, Drehmaschine, Bohrmaschine und Schweißplatz.

Stand 20.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Jede Maschine in Ihrer Werkstatt braucht eine Gefährdungsbeurteilung – bevor sie benutzt wird, und auch dann, wenn sie ein CE-Zeichen hat. So steht es in der Betriebssicherheitsverordnung. Dieser Ratgeber zeigt, was in die Beurteilung einer Maschine gehört, was bei alten Maschinen gilt und wie die Zeilen für Tischkreissäge, Abrichthobel, Drehmaschine, Säulenbohrmaschine und Schweißplatz aussehen.

Warum braucht jede Maschine eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze. Für Maschinen, Werkzeuge und Anlagen – juristisch „Arbeitsmittel“ – konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung, was dazugehört:

  • Vor der Verwendung beurteilen und Schutzmaßnahmen ableiten. „Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht“ (§ 3 Abs. 1).
  • Drei Quellen von Gefährdungen einbeziehen: die Maschine selbst, die Arbeitsumgebung und die Werkstücke (§ 3 Abs. 2).
  • Mitbedenken: Ergonomie, physische und psychische Belastungen, vorhersehbare Störungen und das Beseitigen der Störungen (§ 3 Abs. 2).
  • Herstellerangaben nutzen: Betriebsanleitung und mitgelieferte Gefährdungsbeurteilungen dürfen übernommen werden, wenn sie zu Ihrem Betrieb passen (§ 3 Abs. 4 und 5).
  • Aktualisieren bei sicherheitsrelevanten Änderungen, nach Unfällen oder wenn Maßnahmen nicht wirken (§ 3 Abs. 7).

Was muss pro Maschine dokumentiert werden?

§ 3 Abs. 8 BetrSichV nennt fünf Mindestangaben. In einer Tabelle sieht das so aus:

Mindestangabe nach § 3 Abs. 8Beispiel Formatkreissäge
Gefährdungen bei der VerwendungBerühren des Sägeblatts, Rückschlag, Holzstaub, Lärm
SchutzmaßnahmenSchutzhaube, Spaltkeil, Schiebestock, Absaugung, Gehörschutz
Wie die Anforderungen erfüllt werden, wenn Sie von den Technischen Regeln abweichenmeist entfällt
Art und Umfang der Prüfungen, FristenKontrolle auf offensichtliche Mängel vor jeder Verwendung; wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person, soweit nach § 14 Abs. 2 nötig, mit selbst festgelegter Frist
Ergebnis der WirksamkeitsprüfungDatum, Kürzel, „Haube wird benutzt, Spaltkeil eingestellt“

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 ArbSchG). Eine leere Tabelle mit diesen Spalten gibt es im Ratgeber Gefährdungsbeurteilung Vorlage:

↓Vorlage Gefährdungsbeurteilung (Word, leer)DOCX · 11 KB · Querformat, Spalten nach § 6 ArbSchG, Risikomatrix und STOP-Legende

Alte Maschinen ohne CE: was gilt?

Eine Maschine von 1985 ist nicht automatisch verboten. Die BetrSichV verlangt aber Folgendes (§ 5):

  • Die Maschine muss den Vorschriften entsprechen, die galten, als sie auf den Markt kam (§ 5 Abs. 3).
  • Sie muss für die Arbeit geeignet sein und die nötigen Sicherheitseinrichtungen haben; Maschinen mit Mängeln, die die sichere Verwendung beeinträchtigen, dürfen nicht benutzt werden (§ 5 Abs. 1 und 2).
  • Unabhängig vom Baujahr gelten die Schutzmaßnahmen der BetrSichV, zum Beispiel: Kraftbetriebene Maschinen brauchen eine schnell erreichbare, auffällig gekennzeichnete Notbefehlseinrichtung – den NOT-HALT (§ 8 Abs. 6), außer sie würde die Gefährdung nicht mindern.
  • Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese vor persönlicher Schutzausrüstung (§ 4 Abs. 2). Fehlt eine Schutzhaube, ist die Lösung also die Nachrüstung, nicht die Anweisung „vorsichtig sein“.

Für die Gefährdungsbeurteilung heißt das: Bei alten Maschinen jede Schutzeinrichtung einzeln prüfen und notieren, was vorhanden ist und was fehlt.

Checkliste: was Sie an jeder Maschine prüfen

  • Schutzeinrichtungen vorhanden, eingestellt und nicht manipuliert (§ 6 Abs. 2 BetrSichV)?
  • NOT-HALT erreichbar und gekennzeichnet; Maschine kann vom Bedienplatz aus stillgesetzt werden (§ 8 Abs. 5 und 6)?
  • Unbeabsichtigtes Anlaufen ausgeschlossen (§ 8 Abs. 4)?
  • Lärm: Ab 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel gelten die unteren, ab 85 dB(A) die oberen Auslösewerte (§ 6 LärmVibrationsArbSchV).
  • Stäube, Rauche, Kühlschmierstoffe: Absaugung angeschlossen und wirksam?
  • Prüfungen festgelegt: Kontrolle vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel (§ 4 Abs. 5), wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person mit Frist (§ 14, § 3 Abs. 6)?
  • Betriebsanweisung an geeigneter Stelle verfügbar, Bediener sind unterwiesen (§ 12)?
  • Besondere Personen: Jugendliche, Schwangere, neue Mitarbeiter?

Beispiele aus Tischlerei und Metallbau

Die Branchenregeln der DGUV beschreiben die typischen Maschinen Abschnitt für Abschnitt: DGUV Regel 109-606 für Tischler und Schreiner, DGUV Regel 109-607 für den Metallbau. Daraus die wichtigsten Zeilen:

Tischkreissäge und Formatkreissäge (109-606, Abschn. 3.1.1)

GefährdungMaßnahmen
Berühren des SägeblattsSchutzhaube auf Werkstückhöhe; Schiebestock und Schiebeholz für schmale Teile
Rückschlag des WerkstücksSpaltkeil immer verwenden, Abstand zum Sägeblatt höchstens 8 mm, nach jedem Blattwechsel prüfen
Holzstaub und LärmAbsaugung an Haube und Untergehäuse; Gehörschutz

Abrichthobel (109-606, Abschn. 3.1.9) und Kappsäge (Abschn. 3.1.4)

MaschineGefährdungMaßnahmen
AbrichthobelBerühren der Messerwelle, besonders beim Abrichten langer, schmaler Werkstücke (≤ 60 mm)Messerwelle mit Brückenschutz verdecken (Altmaschinen: Gliederschwingschutz); Hilfsanschlag für schmale Werkstücke; Zuführlade oder Schiebeholz für kurze Werkstücke
Kapp- und GehrungssägeFinger in der SchnittebeneVerdeckung schließt in Ausgangsstellung; Sägeblatt kommt innerhalb von 10 s zum Stillstand; Werkstück spannen

Alle Holzbearbeitungsmaschinen brauchen eine wirksame Absaugung – Details im Ratgeber Holzstaub. Die vollständige Übersicht für Hobel, Tischfräse und Bandsäge steht im Ratgeber Gefährdungsbeurteilung Tischlerei.

Drehmaschine (109-607, Abschn. 3.2.2)

An der handgesteuerten Drehmaschine passieren schwere und tödliche Unfälle durch Erfassen und Aufwickeln von Kleidung und Körperteilen. Einen Schwerpunkt nennt die Regel ausdrücklich: Entgraten oder Polieren mit losem Schmirgelleinen.

GefährdungMaßnahmen
Erfasst- und Aufgewickeltwerden am FutterDrehfutterschutz, verriegelt mit dem Spindelantrieb; keine Handschuhe, keine Uhr, kein Schmuck, enge Ärmel, Haarnetz oder Mütze
Herausgeschleuderter Futterschlüssel, Werkstück, SpäneFutterschlüssel nach jedem Spannen abziehen (selbstaushebend); Werkstück zentriert und fest spannen; Spritz- und Späneschutz vorn und hinten
Herausragendes StangenmaterialHintere Schutzeinrichtung am Spindelende
Messen und Werkzeugwechsel bei laufender MaschineMaschine ausschalten; Späne mit Spänehaken entfernen

Säulenbohrmaschine (109-607, Abschn. 3.2.3)

GefährdungMaßnahmen
Erfasst- und Aufgewickeltwerden an Spindel und BohrerEinstellbarer Spindelschutz; keine Handschuhe beim Bohren; eng anliegende Kleidung, lange Haare unter Haarnetz oder Mütze
Mitgerissenes Werkstück, wegfliegende SpäneWerkstück fest spannen oder am Anschlag anlegen; Bohrfutterschlüssel vor dem Einschalten abziehen; Schutzbrille oder Schutzabdeckung

Schweißplatz: Lichtbogenschweißen (109-607, Abschn. 3.5.2)

GefährdungMaßnahmen
Elektrische DurchströmungIsolierende Ausrüstung und Unterlage; Rückleitung direkt am Werkstück, nie über Stahlbau oder Rohre; Stromquellen nach DIN EN 60974-1
UV-Strahlung, VerblitzenSchutzschild oder Automatikhelm mit passender Schutzstufe; ganzen Körper bedecken
Schweißrauch und GaseEmissionsarme Verfahren; absaugen nahe der Entstehungsstelle; Lüftung
BrandSchweißerschutzkleidung nach DIN EN ISO 11611; brennbares Material entfernen; bei Brandgefahr Schweißerlaubnisschein
PausenGerät vom Netz trennen, Flaschenventil schließen

Für Schlossereien und Metallbaubetriebe gibt es eine eigene Seite: Gefährdungsbeurteilung Metallbau.

Zwei Zeilen einer Gefährdungsbeurteilung für eine Formatkreissäge mit Risiko, Maßnahmen und Status vorhanden oder fehlt
So sieht eine Maschine in der fertigen Gefährdungsbeurteilung aus: Gefährdung, Begründung des Risikos, Maßnahmen nach STOP mit Status (✓ vorhanden, ✗ fehlt), Verantwortlicher, Frist und Fundstelle.Quelle: GBUklar, Musterdokument (fiktive Schreinerei Huber GmbH)

Von der Gefährdungsbeurteilung zur Betriebsanweisung und Unterweisung

  • Betriebsanweisung: schriftlich, verständlich, an geeigneter Stelle, bevor die Maschine zum ersten Mal benutzt wird (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Aufbau und Muster: Betriebsanweisung.
  • Unterweisung: vor der ersten Verwendung, danach mindestens einmal jährlich; Datum und Namen schriftlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV). Formular: Unterweisung Vorlage.
  • Besondere Gefährdungen: Solche Maschinen dürfen nur beauftragte Beschäftigte benutzen (§ 12 Abs. 3).

Vorlage oder automatisch aus Fotos?

Mit einer leeren Vorlage schreiben Sie jede Zeile selbst – für eine Werkstatt mit zehn Maschinen sind das schnell 40 Zeilen. Mit GBUklar fotografieren Sie Ihre Maschinen mit dem Handy: Erkannt werden Maschine, Hersteller und die vorhandenen Schutzeinrichtungen, fehlende werden als offene Maßnahme eingetragen. Sie erhalten die Gefährdungsbeurteilung als PDF und Word, mit Betriebsanweisung pro Maschine und Unterweisungsnachweis. Für Schreinereien auf der Startseite, für Schlossereien unter Metallbau. 149 € einmalig, die erste Seite sehen Sie gratis. Prüfen und unterschreiben müssen Sie selbst.

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Häufige Fragen

Braucht eine Maschine mit CE-Zeichen eine Gefährdungsbeurteilung?+

Ja. § 3 Abs. 1 BetrSichV: Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Die Herstellerangaben dürfen Sie aber übernehmen, soweit sie zu Ihrem Betrieb passen.

Darf ich alte Maschinen ohne CE weiter benutzen?+

Ja, wenn sie den Vorschriften entsprechen, die beim Inverkehrbringen galten (§ 5 Abs. 3 BetrSichV), keine sicherheitsrelevanten Mängel haben und die Schutzmaßnahmen der BetrSichV erfüllt sind, etwa der NOT-HALT nach § 8 Abs. 6. Fehlende Schutzeinrichtungen gehören als Maßnahme in die Gefährdungsbeurteilung.

Muss jede Maschine einzeln beurteilt werden?+

Jede Art von Maschine ja. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 ArbSchG).

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung einer Maschine überprüft werden?+

Regelmäßig und unverzüglich bei sicherheitsrelevanten Änderungen, nach Unfällen oder wenn Maßnahmen nicht wirken (§ 3 Abs. 7 BetrSichV). Ergibt die Überprüfung keinen Änderungsbedarf, wird das mit Datum vermerkt.

Quellen (6)+

Geprüft am 20.10.2026 an den Originaldokumenten.

  1. Betriebssicherheitsverordnung §§ 3–8, 12, 14 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. Arbeitsschutzgesetz § 5 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 6 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ – DGUV, April 2019, geändert Mai 2022
  5. DGUV Regel 109-607 „Branche Metallbau“ – DGUV, Oktober 2020
  6. DGUV Information 209-010 „Lichtbogenschweißen“ – DGUV, März 2017

Ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft.

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